Stundenweise Betreuung und liebevolle Hilfe im Alltag – unsere Leistungen

–Sylvia Borisch–

Alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro als zweckgebundene Leistung der Pflegekasse.

Entlastungsleistungen dienen dazu, die Betroffenen oder auch die pflegenden Angehörigen zu unterstützen und zu entlasten – z.B. durch Hilfe bei der Hausarbeit, bei Einkäufen oder dem wahrnehmen von Terminen.  

Meist benötigt es mehr als Pflege. Wir bieten Betreuung, Unterstützung im Alltag und Entlastung der Pflegepersonen beispielsweise durch: 

  • Einkaufen, kochen organisieren von Essen auf Rädern
  • Betreuung von Menschen mit Demenz
  • Betreuung nach Krankenhausaufenthalt oder Reha
  • Betreuung bei Verhinderung der Pflegepersonen
  • Hilfe und Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung zu Arztbesuchen, Therapien oder anderen Terminen
  • Hilfe bei der Gartenarbeit
  • Begleitung zu sozialen Kontakten bei Ausflügen und kulturellen Veranstaltungen

Hilfe bei der Kommunikation

  • Beantragung des Pflegegrades und Vorbereitung auf die Begutachtung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK)
  • Begleitung bei der Einstufung durch den MDK
  • Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung weiterer Hilfeleistungen wie z. B. Wohngeld, Sozialhilfe, Grad der Behinderung o. ä.
  • Beratung bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Begleitung zu Arztterminen (rollstuhlgerechtes Fahrzeug vorhanden)
  • Begleitung zu sozialen Kontakten und kulturellen Veranstaltungen
  • Anschaffung eines Hausnotrufes

Verhinderung/Reduzierung von Gefährdungen

  • Begleitung bei Ausflügen und zu kulturellen Angeboten
  • Beratung zur Anpassung des Wohnraumes. (Die Pflegekasse unterstützt Umbaumaßnahmen, die es den Betroffenen ermöglicht, Barrieren in der Wohnung zu bessern oder zu beseitigen)
  • Anschaffung eines Hausnotrufs
  • Welche Hilfsmittel/Maßnahmen noch möglich sind, um Sturzgefahr zu verringern

Kognitiv und motorisch fördernde Maßnahmen

  • Erinnerungsarbeit
  • Wahrnehmungsübungen bei Bewegung und Spiel
  • Lesen / Vorlesen
  • Achtsamkeits- und Konzentrationsübungen
  • Gemeinsames Singen
  • Spaziergänge
  • gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten
  • spezielle Übungen

Durch das Trainieren von motorischen Fähigkeiten, die für die Alltagsbewegungen relevant sind, wird zum Beispiel die Sturzgefahr gemindert, psychische Befindlichkeiten und zum Teil auch die geistige Leistungsfähigkeit günstig beeinflusst.

Beratungsbesuche nach §37 Abs.3

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich zu erfolgen. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 oder 5 können den Beratungsbesuch weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen.

Orientierungshilfen

  • Ein Pflegefall bringt viele Fragen und Entscheidungen mit sich: Was ist jetzt zu tun? Welche Pflegeformen gibt es und welche passt zur Situation? Wie können ambulante Dienste helfen? Welche Mittel können von der Pflegekasse beantragt werden und wie sind sie am besten einzusetzen.
  • Hilfe und Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Strukturierung des Tagesablaufes (z.B. bei Demenz)
  • Unterstützung beim Vereinbaren und Wahrnehmen von Terminen

Emotionale Unterstützung/Präsenz

Wir nehmen uns Zeit für Sie! Jeder Mensch kennt diese Momente, in denen einem selbst die alltäglichen Dinge des Lebens zu schwer erscheinen. Hält dieser Zustand allerdings länger an, wird er zu einer echten Belastung. Betroffene schämen sich oft für ihre Verfassung; sie ziehen sich zurück, bis sie in soziale Not geraten. Fassen Sie sich ein Herz und holen Sie sich Hilfe! Selbst kleine Maßnahmen entfalten oft eine große Wirkung. 

  • Mit unserer Hilfe erhalten Sie sich ein Stück weit Ihre Freiheit und Selbstbestimmung – das Pflegeheim kann warten
  • Gespräche mit Empathie und Mitgefühl
  • Wir nehmen uns Zeit für Sie
  • Gesellschaft und Begleitung zu Ausflügen oder sozialen Kontakten gegen Einsamkeit (rollstuhlgerechtes Fahrzeug vorhanden)
  • Allgemeine Hilfen im Alltag und in der Hauswirtschaft

Menschen mit Demenz benötigen eine sensiblere Form der Zuwendung, um sich in ihrem So-sein angenommen zu fühlen. Den Betroffenen zu helfen, ihre Ängste abzubauen, Selbstsicherheit zu stärken und kognitive Fähigkeiten zu erhalten, liegen mir besonders am Herzen. Im Zuge meiner Arbeit lasse ich deshalb die Erkenntnisse der Niederländischen Pflegewissenschaftlerin Cora van der Cooij einfließen.

Liebevoll und aufmerksam kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Wir finden gemeinsam Wege, die Sorgen des Alltags zu bewältigen. Mit Geduld, Engagement und Empathie packen wir zuverlässig überall dort mit an, wo helfende Hände gewünscht werden. 

Bei einem ersten Gespräch finden wir gemeinsam heraus was Ihnen oder Ihren Angehörigen gut tut, ermitteln die individuellen Wünsche und Bedürfnisse und erstellen einen unverbindlichen Betreuungsplan.


Helfende Hände – Alltagsbegleitung
Sylvia Borisch
Niedertorstraße 38
32312 Lübbecke

Telefon 05741 / 2749970
info (at) sylvia-borisch.de

Ich berate Sie gerne in allen wichtigen Fragen rund um Betreuung, Unterstützung, Finanzierung durch die Pflegekasse usw.

Sylvia Borisch – Inhaberin Helfende Hände in Lübbecke